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Die TU Dresden berechnete die Anzahl der Windkraftanlagen, die in Bayern nach Inkrafttreten der 10-H-Regelung noch aufgestellt werden können. Im besten Fall seien dies 850 Propeller.
Der Bayerische Verfassungsgericht entschied am 9. Mai, dass die 10-H-Regelung für Windkraftanlagen mit der Bayerischen Verfassung zu vereinbaren ist. Somit muss der höhenbezogene Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für die bauplanungsrechtliche Privilegierung im Außenbereich eingehalten werden. Dies nahm die Professur für
Dienstag, 24.05.2016, 09:59 Uhr
Sarah Gmell
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