Wer seine Netznutzungspreise nach dem Kalkulationsleitfaden der Verbändevereinbarung II ermittelt, berechnet unangemessen hohe Entgelte.
Dies das Ergebnis einer Studie des Büros für Energiewirtschaft und Technische Planung (BET), Aachen. Das Unternehmen hat eine Untersuchung zu netzkostenrelevanten Strukturmerkmalen durchgeführt. Das Ergebnis: Für Verteilnetzbetreiber ist es wichtig, ihre eigene Position im Vergleich zu anderen Netzbetreibern einschätzen zu können. Schließlich müssen sie ihre Netzentgelte den Kartellbehörden gegenü
Freitag, 18.05.2001, 15:28 Uhr
Angelika Riedel
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