Am 26. Oktober novellierte der polnische Sejm das Gesetz über die Anpassung des Steinkohlebergbaus an marktwirtschaftliche Bedingungen.
Dabei bestand die wesentliche Änderung darin, dass die Steinkohleunternehmen nunmehr ihre Schulden an den Staatshaushalt erst bis zum Jahr 2002 bezahlen müssen, und nicht wie bisher vorausgesetzt bis zum Jahr 2000. In diesem Zusammenhang ist von zusätzlicher Bedeutung, dass die sieben bisherigen Steinkohlegesellschaften zu drei Steinkohlekonzernen verschmolzen werden. Andrzej Karbownik, Vizeminist
Montag, 30.10.2000, 17:59 Uhr
Markus Reichel
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