Die Regeln für den Netzzugang sollten im Gesetz und in einer Rechtsverordnung festgeschrieben werden, damit sich die neuen Regulierungsbehörden auf die Überwachung der Einhaltung dieser Grundsätze beschränken können. Dies forderten fast alle Redner bei einer Fachtagung des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) diese Woche in Berlin.
Auch Dr. Dorothee Mühl, als Unterabteilungsleiterin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) für Elektrizitäts- und Gaswirtschaft zuständig, zeigte Verständnis für den Wunsch der Netzbetreiber nach Rechtssicherheit. Dabei müsse aber bei der Ex-ante-Regulierung der Methoden für die Kalkulation der Netzentgelte sowie der Netzanschluss- und Netzzugangsbedingungen die notwendige Flexibili
Freitag, 7.11.2003, 12:03 Uhr
Jan Mühlstein
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