Mit der Stromversorgungsverordnung und der Änderung der Energieverordnung legte die schweizerische Landesregierung die Durchführungsbestimmungen für den Elektrizitätsmarkt vor.
Wesentliche Eckpunkte der Stromversorgungsverordnung zum Stromversorgungsgesetz (StromVG) sind die Bestimmungen für den Netzzugang und die Netznutzungsgebühren, wie aus dem am 27. Juni von der Landesregierung vorgelegten Entwurf hervorgeht. Zugleich bestimmte der Bundesrat den Grundsatz: "Einmal frei, immer frei", welcher Großkunden zwar die Wahlfreiheit einräumt, im Ge
Donnerstag, 28.06.2007, 08:22 Uhr
Marc Gusewski
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