Betreiber von Anlagen bis 2 MW sollen die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Stromsteuerbefreiung nutzen und bis zum 31. Dezember eine korrigierte Stromsteueranmeldung für 2002 abgeben, rät der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK).
Darin könne die abgeführte Stromsteuer für die Strommengen zurück verlangt werden, die aus Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW geliefert wurden, sofern der Strom im räumlichen Zusammenhang zur Anlage entnommen und von dem, der die Anlage betreibt oder betreiben läst, geleistet wurde. Nach Auffassung des B.KWK sei für den „räumlichen Zusammenhang“ die Entfernung der physika
Donnerstag, 23.12.2004, 11:24 Uhr
Jan Mühlstein
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