Am 15. Juni wurde die Stromsteuer-Verordnung (StromStV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (www.bundesgesetzblatt.de) und trat damit am 16. Juni in Kraft.
Sie ergänzt das durch die Ökosteuerreform eingeführte Stromsteuergesetz (StromStG). In der Verordnung wird beispielsweise konkretisiert, dass derjenige, der „Strom an seine Mieter, Pächter oder vergleichbare Vertragsparteien als Letztverbraucher leistet“, nicht als Versorger, sondern als Letztverbraucher gilt.
Dienstag, 1.08.2000, 13:33 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH