Allen Anforderungen, die das Kartellamt an Stromrechnungen nach der Energiemarkt-Liberalisierung stellt, kann jetzt der Hallenser Abrechnungs-Dienstleister A/V/E (Abrechnungsgesellschaft für Ver- und Entsorgung mbH) nach seiner Einschätzung gerecht werden.
Zwar laufe die Kartellamts-Forderung lediglich darauf hinaus, dass Netznutzung und Stromlieferung auf einer Rechnung separat ausgewiesen werden müssen; doch bereite die praktische Umsetzung den Abrechnern durchaus Schwierigkeiten. Nach dem neuen Verfahren sind in jeder Rechnung die Komponenten Energielieferung, Netznutzungsentgelt, Zählung und Ablesung sowie der Stromsteuer auszuweisen. Die En
Montag, 29.10.2001, 10:07 Uhr
Armin Müller
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