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Stromintensive Unternehmen können für die dritte Handelsperiode des EU-Emissionshandels einen Ausgleich für Kosten erhalten, die ihnen aus dem CO2-Handel entstehen und über den Strompreis weitergereicht werden.
Das hat das Bundeswirtschaftsministerium am 7. August bestätigt. Zuvor hatte die EU-Kommission eine entsprechende deutsche Richtlinie für eine solche Beihilfe genehmigt. Nachdem die Richtlinie nun im Bundesanzeiger veröffentlich wurde, ist sie damit in Kraft getreten.Die sogenannte Strompreiskompensation soll sicherstellen, dass Unt
Mittwoch, 7.08.2013, 16:24 Uhr
Kai Eckert
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