Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Neuberechnung der Netznutzungsentgelten ist nur das jüngste Beispiel in der derzeitigen Debatte über die steigenden Strompreise in Deutschland.
Im Rahmen von 19 Pilotverfahren hat der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 6. Juni festgestellt, dass die Berechnungsmethode der Bonner Bundesnetzagentur zur Ermittlung der Nutzungsentgelte für Strom- und Gasnetze unzutreffend ist und die Bescheide der Behörde daher aufgehoben. Rund 300 deutsche Strom- und Gasnetzbetreiber hatten gegen die Vorgaben der Behörde Beschwerde ein
Freitag, 8.06.2012, 12:02 Uhr
Andreas Kögler
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