Seit dem 1. April müssen Netzbetreiber KWK-Strom abnehmen und mit dem „üblichen Preis“ vergüten. Die angebotene Einspeisevergütung eines Stadtwerks in Nord-Hessen von 1,848 Ct/kWh hält wohl nicht nur der Betreiber des BHKW für unangemessen.
Das Angebot des Stadtwerks, das sich auf ein von der HessenEnergie betriebenes Motoren-Blockheizkraftwerk bezieht, umfasst die beiden im § 4 (3) des KWK-Modernisierungsgesetzes (KWK-ModG) genannten Preisbestandteile: die Vergütung für die vermiedene Netznutzung und die für die Energielieferung.Zur Ermittlung des Entgelts für vermiedene Netznutzung bei dezentraler Einspeisung verweist de
Montag, 13.05.2002, 17:21 Uhr
Jan Mühlstein
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