Der Schweizer Bundesrat hat am 17. März die neue Strom-Versorgungsverordnung sowie die überarbeitete Energieverordnung beschlossen.
Beide Verordnungen sollen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten und Bedingungen für den Netzzugang sowie die Einspeisevergütung regeln. Für die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft bis 10 MW, Photovoltaik, Windkraft, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse) wurden maximal 3,8 Ct./kWh pro Jahr festgelegt. Damit sollen pro Jahr rund 206,2 Mio. E
Dienstag, 18.03.2008, 13:45 Uhr
Andreas Kögler
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