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Energie & Management > Österreich - Stromkennzeichnung im Umbruch
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Stromkennzeichnung im Umbruch

Aufgrund der neuen Bestimmungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sind in Österreich Anpassungen der seit 2015 geltenden Regeln nötig. Überdies kommt eine verpflichtende Gaskennzeichnung.
 
Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control arbeitet an den neuen Bestimmungen zur Strom- und Gaskennzeichnung. Das berichtete der Leiter der Abteilung Ökoenergien und Energieeffizienz der Behörde, Harald Proidl, bei einem Webinar in Wien. Notwendig sind die Änderungen wegen des Pakets um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket), das im Sommer vom Bundesparlament beschlossen wurde.

Auf seiner Grundlage hat die E-Control entsprechende Verordnungen zu erlassen. Sie betreibt die sogenannte Herkunftsnachweis-Datenbank, über die die Stromversorger und -händler bereits seit 2015 offenzulegen haben, aus welchen Anlagen die von ihnen an Endkunden verkaufte elektrische Energie stammt. Damit überwacht die Behörde die Einhaltung der Bestimmungen zur Stromkennzeichnung.

Schon heute, am 9. Dezember, endet laut Proidl die Begutachtungsfrist für die neue Stromkennzeichnungsverordnung. Eingeführt wird damit eine "primäre" und eine "sekundäre" Stromkennzeichnung.

Die "primäre" Kennzeichnung hat laut dem Verordnungsentwurf "einmal jährlich auf Rechnungen sowie permanent auf Werbematerialien zu erfolgen". Grafisch sowie mit zusätzlichen Daten- und Zahlenangaben ist mitzuteilen, mit welchen Technologien der im jeweiligen Vorjahr an Endkunden verkaufte Strom erzeugt wurde und aus welchen Ländern die zur Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise (HKN) stammen. Ferner ist der Anteil jenes Stroms an der Abgabemenge offenzulegen, der gemeinsam mit Herkunftsnachweisen beschafft wurde. Eine Pflicht, auch nur eine kWh gemeinsam mit einem HKN zu beschaffen, gibt es jedoch nicht.

Die wesentlich umfangreichere "sekundäre" Kennzeichnung müssen die Stromversorger und -händler nur auf ihrer Website publizieren und den Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die „sekundäre Kennzeichnung“ hat unter anderem auch die Umweltauswirkungen der Stromerzeugungstechnologien darzustellen, also etwa die CO2-Emissionen thermischer Kraftwerke.

Erstmals einzuhalten sind die neuen Bestimmungen im Jahr 2023 für jene Strommengen, die im Jahr 2022 an Endkunden geliefert werden. 

„Sehr persönliche Betreuung“

Die Begutachtungsfrist für die Gaskennzeichnungsverordnung läuft nach Angaben Proidls noch bis 23. Dezember. Schon derzeit können Energieversorger und -händler die Herkunft des über ein öffentliches Netz an Endkunden verkauften Gases freiwillig offenlegen. Mit der neuen Verordnung werden sie dazu verpflichtet. Erstmals hat die Kennzeichnung im Jahr 2023 für die 2022 abgegebenen Mengen zu erfolgen.

Zuzuordnen ist das Gas den drei Hauptkategorien "Biomethan", "Wasserstoff" und "fossiles Gas". Laut Proidl sind voraussichtlich nur 15 Gaslieferanten von der Kennzeichnungspflicht betroffen. Zum Vergleich: Der Pflicht zur Stromkennzeichnung unterliegen rund 150 Versorger und Händler. "Das wird also bis auf Weiteres eine sehr persönliche Betreuung der Gasanbieter", scherzte Proidl.

Gemäß dem EAG-Paket hat die E-Control die Namen der in ihrer Herkunftsnachweis-Datenbank eingetragenen Strom- und Gaserzeuger künftig in einem Anlagenregister zu veröffentlichen. Dieses dürfte laut Proidl im zweiten Quartal 2022 verfügbar sein. Die E-Control orientiert sich diesbezüglich weitgehend an Deutschland, wo ein solches Register bereits besteht, erläuterte Proidl.

2020 wenig Änderungen

Hinsichtlich der 2020 an Endkunden verkauften Strommengen veröffentlichte die E-Control am 9. Dezember ihren neuesten Stromkennzeichnungsbericht. Diesem zufolge wurde rund 85,88 % der abgegebenen Mengen mit Nachweisen über erneuerbare Energien belegt, verglichen mit 81,38 % im Jahr 2019. Rund 13,51 % der HKN bezogen sich auf fossile Energien, die verbleibenden 0,61 % auf "sonstige bekannter Primärenergieträger". Proidl konstatierte, im Vergleich zu 2019 habe sich 2020 hinsichtlich der Stromkennzeichnung "nicht wahnsinnig viel getan".

Nach wie vor habe die überwiegende Zahl der Versorger und Händler ausschließlich HKN über erneuerbare Energieträger benutzt. Nur rund ein Zehntel der über 150 Verpflichteten verwendete auch HKN über fossile Energien. Die Kernkraft spielte dem gegenüber keine Rolle. Wie in den vergangenen Jahren dominierten den Markt österreichische HKN mit einem Anteil von 71,87 % (2019: 70,26 %). Unter den ausländischen Bereitstellern von HKN lag weiterhin Norwegen mit rund 13 % an der Spitze, gefolgt von den Niederlanden mit 6,21 % und Schweden mit 2,25 %.

Donnerstag, 9.12.2021, 16:51 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Stromkennzeichnung im Umbruch
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Österreich
Stromkennzeichnung im Umbruch
Aufgrund der neuen Bestimmungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sind in Österreich Anpassungen der seit 2015 geltenden Regeln nötig. Überdies kommt eine verpflichtende Gaskennzeichnung.
 
Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control arbeitet an den neuen Bestimmungen zur Strom- und Gaskennzeichnung. Das berichtete der Leiter der Abteilung Ökoenergien und Energieeffizienz der Behörde, Harald Proidl, bei einem Webinar in Wien. Notwendig sind die Änderungen wegen des Pakets um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket), das im Sommer vom Bundesparlament beschlossen wurde.

Auf seiner Grundlage hat die E-Control entsprechende Verordnungen zu erlassen. Sie betreibt die sogenannte Herkunftsnachweis-Datenbank, über die die Stromversorger und -händler bereits seit 2015 offenzulegen haben, aus welchen Anlagen die von ihnen an Endkunden verkaufte elektrische Energie stammt. Damit überwacht die Behörde die Einhaltung der Bestimmungen zur Stromkennzeichnung.

Schon heute, am 9. Dezember, endet laut Proidl die Begutachtungsfrist für die neue Stromkennzeichnungsverordnung. Eingeführt wird damit eine "primäre" und eine "sekundäre" Stromkennzeichnung.

Die "primäre" Kennzeichnung hat laut dem Verordnungsentwurf "einmal jährlich auf Rechnungen sowie permanent auf Werbematerialien zu erfolgen". Grafisch sowie mit zusätzlichen Daten- und Zahlenangaben ist mitzuteilen, mit welchen Technologien der im jeweiligen Vorjahr an Endkunden verkaufte Strom erzeugt wurde und aus welchen Ländern die zur Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise (HKN) stammen. Ferner ist der Anteil jenes Stroms an der Abgabemenge offenzulegen, der gemeinsam mit Herkunftsnachweisen beschafft wurde. Eine Pflicht, auch nur eine kWh gemeinsam mit einem HKN zu beschaffen, gibt es jedoch nicht.

Die wesentlich umfangreichere "sekundäre" Kennzeichnung müssen die Stromversorger und -händler nur auf ihrer Website publizieren und den Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die „sekundäre Kennzeichnung“ hat unter anderem auch die Umweltauswirkungen der Stromerzeugungstechnologien darzustellen, also etwa die CO2-Emissionen thermischer Kraftwerke.

Erstmals einzuhalten sind die neuen Bestimmungen im Jahr 2023 für jene Strommengen, die im Jahr 2022 an Endkunden geliefert werden. 

„Sehr persönliche Betreuung“

Die Begutachtungsfrist für die Gaskennzeichnungsverordnung läuft nach Angaben Proidls noch bis 23. Dezember. Schon derzeit können Energieversorger und -händler die Herkunft des über ein öffentliches Netz an Endkunden verkauften Gases freiwillig offenlegen. Mit der neuen Verordnung werden sie dazu verpflichtet. Erstmals hat die Kennzeichnung im Jahr 2023 für die 2022 abgegebenen Mengen zu erfolgen.

Zuzuordnen ist das Gas den drei Hauptkategorien "Biomethan", "Wasserstoff" und "fossiles Gas". Laut Proidl sind voraussichtlich nur 15 Gaslieferanten von der Kennzeichnungspflicht betroffen. Zum Vergleich: Der Pflicht zur Stromkennzeichnung unterliegen rund 150 Versorger und Händler. "Das wird also bis auf Weiteres eine sehr persönliche Betreuung der Gasanbieter", scherzte Proidl.

Gemäß dem EAG-Paket hat die E-Control die Namen der in ihrer Herkunftsnachweis-Datenbank eingetragenen Strom- und Gaserzeuger künftig in einem Anlagenregister zu veröffentlichen. Dieses dürfte laut Proidl im zweiten Quartal 2022 verfügbar sein. Die E-Control orientiert sich diesbezüglich weitgehend an Deutschland, wo ein solches Register bereits besteht, erläuterte Proidl.

2020 wenig Änderungen

Hinsichtlich der 2020 an Endkunden verkauften Strommengen veröffentlichte die E-Control am 9. Dezember ihren neuesten Stromkennzeichnungsbericht. Diesem zufolge wurde rund 85,88 % der abgegebenen Mengen mit Nachweisen über erneuerbare Energien belegt, verglichen mit 81,38 % im Jahr 2019. Rund 13,51 % der HKN bezogen sich auf fossile Energien, die verbleibenden 0,61 % auf "sonstige bekannter Primärenergieträger". Proidl konstatierte, im Vergleich zu 2019 habe sich 2020 hinsichtlich der Stromkennzeichnung "nicht wahnsinnig viel getan".

Nach wie vor habe die überwiegende Zahl der Versorger und Händler ausschließlich HKN über erneuerbare Energieträger benutzt. Nur rund ein Zehntel der über 150 Verpflichteten verwendete auch HKN über fossile Energien. Die Kernkraft spielte dem gegenüber keine Rolle. Wie in den vergangenen Jahren dominierten den Markt österreichische HKN mit einem Anteil von 71,87 % (2019: 70,26 %). Unter den ausländischen Bereitstellern von HKN lag weiterhin Norwegen mit rund 13 % an der Spitze, gefolgt von den Niederlanden mit 6,21 % und Schweden mit 2,25 %.

Donnerstag, 9.12.2021, 16:51 Uhr
Klaus Fischer

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