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Energie & Management > Europaeische Union - Stromintensive Industrie darf bis 2030 unterstützt werden
Quelle: Shutterstock / AB Visual Arts
Europaeische Union

Stromintensive Industrie darf bis 2030 unterstützt werden

Deutschland darf energieintensive Unternehmen, die unter den hohen Strompreise leiden, mit insgesamt 27,5 Mrd. Euro unterstützen. Die EU-Kommission hat die Beihilfen jetzt genehmigt.
Es geht um einen teilweisen Ausgleich der sogenannten "indirekten Stromkosten", die dadurch entstehen, dass die Stromerzeuger die Kosten für ihre Emissionsrechte zum Ausstoß von CO2 an ihre industriellen Kunden weiterreichen. Dadurch werden Unternehmen in der EU gegenüber Firmen in Drittländern benachteiligt, die keinen Emissionshandel haben. Ausgleichsfähig sind indirekte Stromkosten, die zwischen 2021 und 2030 anfallen. Die Preise für Emissionsrechte sind im vergangenen Jahr stark angestiegen.

Begünstigt sind Firmen, die im Anhang 2 der Beihilfe-Leitlinien aufgeführt sind: Sie haben besonders hohe Stromkosten und stehen in einem intensiven internationalen Wettbewerb. Sie erhalten im Folgejahr bis zu 75 % ihrer "indirekten Stromkosten". Das heißt: von den entstandenen, indirekten Stromkosten, die 2021 angefallen sind, können bis zu drei Viertel 2022 erstattet werden. In begründeten Einzelfällen kann die Kompensation auch höher ausfallen.

Die genaue Höhe der Kompensation richtet sich nach dem Stromverbrauch und Effizienz-Richtwerten, die sicherstellen sollen, dass die begünstigten Firmen ihr Energiesparpotential ausschöpfen.

Die Beihilfen würden Deutschland helfen, die Auswirkungen der Emissionskosten auf die Industrie abzufedern, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel, und eine wettbewerbsgerechte und kostenefffiziente Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft erleichtern.

Freitag, 19.08.2022, 15:59 Uhr
Tom Weingärtner
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Stromintensive Industrie darf bis 2030 unterstützt werden
Deutschland darf energieintensive Unternehmen, die unter den hohen Strompreise leiden, mit insgesamt 27,5 Mrd. Euro unterstützen. Die EU-Kommission hat die Beihilfen jetzt genehmigt.
Es geht um einen teilweisen Ausgleich der sogenannten "indirekten Stromkosten", die dadurch entstehen, dass die Stromerzeuger die Kosten für ihre Emissionsrechte zum Ausstoß von CO2 an ihre industriellen Kunden weiterreichen. Dadurch werden Unternehmen in der EU gegenüber Firmen in Drittländern benachteiligt, die keinen Emissionshandel haben. Ausgleichsfähig sind indirekte Stromkosten, die zwischen 2021 und 2030 anfallen. Die Preise für Emissionsrechte sind im vergangenen Jahr stark angestiegen.

Begünstigt sind Firmen, die im Anhang 2 der Beihilfe-Leitlinien aufgeführt sind: Sie haben besonders hohe Stromkosten und stehen in einem intensiven internationalen Wettbewerb. Sie erhalten im Folgejahr bis zu 75 % ihrer "indirekten Stromkosten". Das heißt: von den entstandenen, indirekten Stromkosten, die 2021 angefallen sind, können bis zu drei Viertel 2022 erstattet werden. In begründeten Einzelfällen kann die Kompensation auch höher ausfallen.

Die genaue Höhe der Kompensation richtet sich nach dem Stromverbrauch und Effizienz-Richtwerten, die sicherstellen sollen, dass die begünstigten Firmen ihr Energiesparpotential ausschöpfen.

Die Beihilfen würden Deutschland helfen, die Auswirkungen der Emissionskosten auf die Industrie abzufedern, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel, und eine wettbewerbsgerechte und kostenefffiziente Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft erleichtern.

Freitag, 19.08.2022, 15:59 Uhr
Tom Weingärtner

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