Für den Stromhandel bedeutet die Laufzeitverlängerung eine Zementierung des Oligopols, aber auch die Chance auf mehr Transparenz.
Im Energiekonzept der Bundesregierung kommt der Begriff Großhandel genau zweimal vor, die Ausführungen dazu sind schwammig und dazu noch altbekannt. Bereits Anfang Juli hatte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle angeregt, dass das Bundeskartellamt die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Strom „unter die Lupe nehmen" soll. Nun heißt es im Konzept lediglich: „Als wichtige
Freitag, 15.10.2010, 13:42 Uhr
Andreas Kögler
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