VDEW (eu-flash) – Am 8. März hat die EU-Kommission dem Antrag der britischen Regierung auf Ausnahme der Stromerzeugung von den Vorschriften der so genannten Sektoren-Richtlinie (zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber) positiv beschieden.
Dabei stützt sie sich unter anderem auf die erfolgte Umsetzung und Anwendung der Binnenmarkt-Richtlinien und damit das Bestehen freien Marktzugangs. Als Indikatoren für funktionierenden Wettbewerb sieht die Kommission- den mit 39 % hinreichend niedrigen Gesamtmarktanteil der drei größten Erzeuger- das Funktionieren der Ausgleichsmärkte (marktbasierte Preisbildung, halbstündlicher
Donnerstag, 4.05.2006, 08:55 Uhr
Redaktion
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