Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, Francis Jacobs, stellt in einem Schlussantrag fest, dass es sich bei den Vergünstigungen, die das deutsche Stromeinspeisungsgesetz den Ökostrom-Erzeugern gewährt, um keine Beihilfen handelt. Das Gesetz, so heißt es in der Stellungnahme weiter, sei aber möglicherweise nicht mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs vereinbar.
Eine gesetzliche Abnahmepflicht für inländischen Strom ist nicht mit dem EG-Vertrag vereinbar. Jacobs gibt in seinem Schlussantrag auch zu bedenken, dass bisher fast nur über die Definition von Beihilfen diskutiert wurde, die entscheidenden Aspekte zum freien Warenverkehr jedoch nicht ausreichend erörtert worden seien. Der Generalanwalt schlägt dem EuGH die Wiedereröffnung der mündlichen Verhan
Donnerstag, 26.10.2000, 11:39 Uhr
Andreas Schaffry
© 2024 Energie & Management GmbH