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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 45 Stromversorger abgemahnt, weil sie ihren Kunden nur ein Lastschriftverfahren zur Bezahlung der Stromlieferungen anbieten.
In den Monaten Juni und Juli 2016 ha die vzbv rund 100 Stromlieferanten im Hinblick auf deren Bezahlmöglichkeiten untersucht. Wie die Verbraucherschützer mitteilten, haben sich dabei 45 Unternehmen nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung schreibt vor, das Versorger beim Abschluss von Stromverträgen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbiete
Freitag, 26.08.2016, 12:04 Uhr
Andreas Kögler
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