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Energie & Management > Europaeische Union - Strom soll weiter zwischen EU und GB fließen
Bild: Fotolia.com, kreatik
Europaeische Union

Strom soll weiter zwischen EU und GB fließen

Die Elektrizitätswirtschaft hat die EU-Kommission und die britische Regierung aufgerufen, sich möglichst schnell auf die Details zur Umsetzung des Weihnachtsabkommen zu verständigen.
In einer Erklärung hat der Dachverband der Branche, Eurelectric, begrüßt, dass sich die EU und Großbritannien darauf verständigt haben, auch nach dem Brexit „an einer diskriminierungsfreien Regulierung“ festzuhalten. Das gelte auch für wichtige andere Grundsätze wie die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden, Transparenz beim Betrieb der Ãœbertragungsnetze und eine kontinuierliche Marktbeobachtung. Eurelectric vertritt dabei die britische wie die kontinentale Elektrizitätswirtschaft.

Technische Vereinbarungen zur Umsetzung des Abkommens sollten so schnell wie möglich getroffen werden, um die energiewirtschaftliche Zusammenarbeit über den Ärmelkanal hinweg weiter zu gewährleisten. Der Verband hält die Bildung des gemeinsamen Ausschusses für Energie und der Arbeitsgruppen für die Offshore-Zusammenarbeit in der Nordsee für eine gute Idee. Allerdings müsse dort auch die Stimme der Unternehmen und der Stromlobby Gehör finden.

Mitsprache verlangt Eurelectric besonders bei der ersten großen Aufgabe des Ausschusses, der Ausarbeitung und Umsetzung neuer Regeln für den Stromhandel zwischen der EU und dem UK. Sie müssten spätestens Ende April nächsten Jahres fertig sein und Klarheit schaffen über die Zuteilung von Kapazitäten auf den Interkonnektoren und das Engpass-Management.

Ãœber die Verbindung des britischen und des kontinentalen
Kohlenstoffmarktes sollte nach Möglichkeit schon Ende dieses Jahres Klarheit herrschen. Die Abwicklung der Emissionen aus 2021 könnte dann weiter über einen einheitlichen Markt erfolgen. Das sei der beste Weg, um die Integrität und die Stabilität des Emissionshandels diesseits und jenseits des Ärmelkanals sicherzustellen.

Auch Regeln für Windparks und Interkonnektoren sind gefragt

Die kontinentalen Unternehmen brauchten außerdem weiter Zugang zum britischen Finanzmarkt. Viele Finanzprodukte, mit denen Risiken im Strom- und Rohstoffhandel abgesichert werden, könnten nur in London abgewickelt werden. Die Kommission müsse deswegen zeitnah über die Zulassung solcher Derivate in der EU entscheiden. Dies sei für die Liquidität der Branche von großer Bedeutung.

Eile sei schließlich auch bei den noch ausstehenden Vereinbarungen zwischen den Regulierungsbehörden und mit Blick auf die Zusammenarbeit in der Nordsee geboten. Nach ihrem Austritt müssen die Briten den Rat der Regulierungsbehörden CEER und die EU-Agentur ACER verlassen. Die Zusammenarbeit soll aber im Rahmen eines neuen Abkommens fortgesetzt werden, das die EU und das UK abschließen wollen.

Das Gleiche gilt für die Zusammenarbeit bei der Planung, dem Bau und Betrieb von Windparks oder Interkonnektoren in der Nordsee. Sie ist zwar grundsätzlich vereinbart, losgehen kann es damit aber erst, wenn sich beide Seiten auf gemeinsame Regeln dafür verständigt haben.

Mittwoch, 13.01.2021, 15:04 Uhr
Tom Weingärtner
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Strom soll weiter zwischen EU und GB fließen
Die Elektrizitätswirtschaft hat die EU-Kommission und die britische Regierung aufgerufen, sich möglichst schnell auf die Details zur Umsetzung des Weihnachtsabkommen zu verständigen.
In einer Erklärung hat der Dachverband der Branche, Eurelectric, begrüßt, dass sich die EU und Großbritannien darauf verständigt haben, auch nach dem Brexit „an einer diskriminierungsfreien Regulierung“ festzuhalten. Das gelte auch für wichtige andere Grundsätze wie die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden, Transparenz beim Betrieb der Ãœbertragungsnetze und eine kontinuierliche Marktbeobachtung. Eurelectric vertritt dabei die britische wie die kontinentale Elektrizitätswirtschaft.

Technische Vereinbarungen zur Umsetzung des Abkommens sollten so schnell wie möglich getroffen werden, um die energiewirtschaftliche Zusammenarbeit über den Ärmelkanal hinweg weiter zu gewährleisten. Der Verband hält die Bildung des gemeinsamen Ausschusses für Energie und der Arbeitsgruppen für die Offshore-Zusammenarbeit in der Nordsee für eine gute Idee. Allerdings müsse dort auch die Stimme der Unternehmen und der Stromlobby Gehör finden.

Mitsprache verlangt Eurelectric besonders bei der ersten großen Aufgabe des Ausschusses, der Ausarbeitung und Umsetzung neuer Regeln für den Stromhandel zwischen der EU und dem UK. Sie müssten spätestens Ende April nächsten Jahres fertig sein und Klarheit schaffen über die Zuteilung von Kapazitäten auf den Interkonnektoren und das Engpass-Management.

Ãœber die Verbindung des britischen und des kontinentalen
Kohlenstoffmarktes sollte nach Möglichkeit schon Ende dieses Jahres Klarheit herrschen. Die Abwicklung der Emissionen aus 2021 könnte dann weiter über einen einheitlichen Markt erfolgen. Das sei der beste Weg, um die Integrität und die Stabilität des Emissionshandels diesseits und jenseits des Ärmelkanals sicherzustellen.

Auch Regeln für Windparks und Interkonnektoren sind gefragt

Die kontinentalen Unternehmen brauchten außerdem weiter Zugang zum britischen Finanzmarkt. Viele Finanzprodukte, mit denen Risiken im Strom- und Rohstoffhandel abgesichert werden, könnten nur in London abgewickelt werden. Die Kommission müsse deswegen zeitnah über die Zulassung solcher Derivate in der EU entscheiden. Dies sei für die Liquidität der Branche von großer Bedeutung.

Eile sei schließlich auch bei den noch ausstehenden Vereinbarungen zwischen den Regulierungsbehörden und mit Blick auf die Zusammenarbeit in der Nordsee geboten. Nach ihrem Austritt müssen die Briten den Rat der Regulierungsbehörden CEER und die EU-Agentur ACER verlassen. Die Zusammenarbeit soll aber im Rahmen eines neuen Abkommens fortgesetzt werden, das die EU und das UK abschließen wollen.

Das Gleiche gilt für die Zusammenarbeit bei der Planung, dem Bau und Betrieb von Windparks oder Interkonnektoren in der Nordsee. Sie ist zwar grundsätzlich vereinbart, losgehen kann es damit aber erst, wenn sich beide Seiten auf gemeinsame Regeln dafür verständigt haben.

Mittwoch, 13.01.2021, 15:04 Uhr
Tom Weingärtner

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