Mitglieder des Schweizer Referendumkomitees, das sich gegen das eidgenössische Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) ausgesprochen hatte, kritisieren nun den Versuch, den heimischen Strommarkt über das Kartellgesetz zu liberalisieren.
Das Schweizer Bundesgericht hatte der Wettbewerbskommission (Weko) in einer Entscheidung Recht gegeben, nach der die Freiburger Elektrizitätswerke (FEW) ihr Stromnetz für die Durchleitung zu Gunsten Dritter öffnen muss. Die Richter sahen damals die Verweigerung der Stromdurchleitung als Missbrauch der Marktstellung der FEW an. In einem Rechtsstreit hatten im Februar 2000 die damalige Watt Suisse A
Mittwoch, 19.11.2003, 09:59 Uhr
Andreas Kögler
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