Der neue Gasanbieter Lichtblick greift auf dem Gerichtsweg Regelungen der Kooperationsvereinbarung Gas und die Festsetzung der Transportnetzentgelte an.
Lichtblick habe vor dem Landgericht Dortmund einstweilige Verfügungen gegen Eon Gastransport AG und RWE Transportnetz Gas GmbH erwirkt, teilte das Hamburger Unternehmen am 11. Februar mit. Danach könnten deren Netzentgelte - die bislang unreguliert von den Unternehmen selbst bestimmt werden - nun einer Billigkeitskontrolle nach Paragraph 315 Bürgerliches Gesetzbuch unterzogen werden. Ferner sei du
Montag, 11.02.2008, 17:01 Uhr
Peter Focht
© 2024 Energie & Management GmbH