Den Stadtwerken Waldshut-Tiengen ist per einstweiliger Verfügung verboten worden, unter dem Namen „Hochrheinstrom“ Energie anzubieten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gab der Klage der NaturEnergie AG, Grenzach-Wyhlen, Recht, wonach diese Werbung wettbewerbswidrig sei. Mit dem Namen „Hochrheinstrom“ assoziiere der Kunde Energie aus umweltschonender Erzeugung und werde bei der Wahl des Versorgers in die Irre geführt, argumentierte das OLG. Während der Kläger
Donnerstag, 15.03.2001, 16:09 Uhr
Michael Pecka
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