Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH geht gemeinsam mit weiteren Energieversorgern gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Revision, der in der Steuerbefreiung für Rückstellungen, die Kernkraftwerks-Betreiber gebildet haben, keine staatlichen Beihilfen sieht.
Eine entsprechende Klage der Stadtwerke Schwäbisch Hall, Tübingen und Uelzen gegen die Bundesrepublik Deutschland hatte der Europäische Gerichtshof am 26. Januar in Luxemburg in erster Instanz abgewiesen. Wie das EU-Gericht mitteilte, sind die Rückstellungen „nach dem Handelsgesetzbuch von den Unternehmen auf der Passivseite zu bilanzieren, was zu einer entsprechenden Verringerung der Besteu
Freitag, 9.06.2006, 10:28 Uhr
Michael Pecka
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