E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Personalie - Streit um fristlose Kündigung des Ex-Geschäftsführers geht weiter
Bild:Shutterstock/Andrii Yalansky
Personalie

Streit um fristlose Kündigung des Ex-Geschäftsführers geht weiter

Das Landgericht Verden hat die fristlose Kündigung des Chefs der Stadtwerke Huntetal bei Bremen als nicht rechtens erklärt. Die Stadtwerke wollen dagegen in Berufung gehen. 
Der Regionalversorger will das Urteil des Landgerichts Verden nicht akzeptieren. Wie eine Sprecherin der Stadtwerke Huntetal gegenüber der Redaktion bestätigte, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28. Juni zusammen mit dem Rechtsbeistand entschieden, in Berufung zu gehen. Dem Aufsichtsrat gehören Politiker der vier Gesellschafterkommunen Diepholz, Barnstorf, Rehen und Wagenfeld an.

Damit geht das juristische Verfahren in die nächsthöhere Instanz und wird am Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen) weiterverhandelt. Eine Option bleibe weiterhin eine außergerichtliche Einigung, so die Sprecherin. Es seien dem ehemaligen Stadtwerkechef Waldemar Opalla (60) bereits mehrere Angebote unterbreitet worden, "um zum Wohle der Gesellschaft und insbesondere der Beschäftigten eine einvernehmliche Einigung zu erzielen".

Zum Hintergrund: Am 19. Februar hatten die Stadtwerke den langjährigen Geschäftsführer Opalla fristlos von seinem Amt entbunden. Als Gründe geben die Gesellschaftervertreter und der Aufsichtsrat unter anderem eine schlechte Mitarbeiterführung an. Insbesondere bei den Opalla direkt zugeordneten leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern habe es eine "sehr unüblich hohe Fluktuation" gegeben. Außerdem sei vom ehemaligen Geschäftsführer ein Software-Tool angeschafft worden, mit dem eine "personenscharfe und weitreichende Überwachung" der Mitarbeiterschaft möglich gewesen sei. Opalla weist die Vorwürfe zurück.

Hauptgesellschafter der Stadtwerke Huntetal sind die Stadt Diepholz und sieben Gemeinden aus dem Landkreis.

Donnerstag, 1.07.2021, 10:45 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Personalie - Streit um fristlose Kündigung des Ex-Geschäftsführers geht weiter
Bild:Shutterstock/Andrii Yalansky
Personalie
Streit um fristlose Kündigung des Ex-Geschäftsführers geht weiter
Das Landgericht Verden hat die fristlose Kündigung des Chefs der Stadtwerke Huntetal bei Bremen als nicht rechtens erklärt. Die Stadtwerke wollen dagegen in Berufung gehen. 
Der Regionalversorger will das Urteil des Landgerichts Verden nicht akzeptieren. Wie eine Sprecherin der Stadtwerke Huntetal gegenüber der Redaktion bestätigte, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28. Juni zusammen mit dem Rechtsbeistand entschieden, in Berufung zu gehen. Dem Aufsichtsrat gehören Politiker der vier Gesellschafterkommunen Diepholz, Barnstorf, Rehen und Wagenfeld an.

Damit geht das juristische Verfahren in die nächsthöhere Instanz und wird am Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen) weiterverhandelt. Eine Option bleibe weiterhin eine außergerichtliche Einigung, so die Sprecherin. Es seien dem ehemaligen Stadtwerkechef Waldemar Opalla (60) bereits mehrere Angebote unterbreitet worden, "um zum Wohle der Gesellschaft und insbesondere der Beschäftigten eine einvernehmliche Einigung zu erzielen".

Zum Hintergrund: Am 19. Februar hatten die Stadtwerke den langjährigen Geschäftsführer Opalla fristlos von seinem Amt entbunden. Als Gründe geben die Gesellschaftervertreter und der Aufsichtsrat unter anderem eine schlechte Mitarbeiterführung an. Insbesondere bei den Opalla direkt zugeordneten leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern habe es eine "sehr unüblich hohe Fluktuation" gegeben. Außerdem sei vom ehemaligen Geschäftsführer ein Software-Tool angeschafft worden, mit dem eine "personenscharfe und weitreichende Überwachung" der Mitarbeiterschaft möglich gewesen sei. Opalla weist die Vorwürfe zurück.

Hauptgesellschafter der Stadtwerke Huntetal sind die Stadt Diepholz und sieben Gemeinden aus dem Landkreis.

Donnerstag, 1.07.2021, 10:45 Uhr
Davina Spohn

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.