Als erstes Fernwasserunternehmen in Baden-Württemberg verfügt die Stuttgarter Landeswasserversorgung (LW) über einen mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmten Maßnahmeplan für Störfälle wie ihn die neue Trinkwasserversorgung fordert.
Die neue Trinkwasserverordnung, die zum 1. Januar in Kraft trat, schreibt Wasserversorgern vor, in einem Maßnahmeplan darzulegen, wie sie bei Störfällen agieren. Damit steige der Qualitätsanspruch an unser Trinkwasser bei einem Höchstmaß an Versorgungssicherheit, so der Technische Geschäftsführer der LW, Dr.-Ing. Frieder Haakh. Der Maßnahmeplan war bis zum 1. April vorzulegen. „Es ist wic
Mittwoch, 16.04.2003, 15:15 Uhr
Peter Focht
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