Mit einer vom Bundesfinanzministerium (BMF) erstellten Dienstvorschrift wird die Steuerbefreiung für kombinierte Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerke eingeschränkt.
Die am 25. Februar erlassene „Dienstvorschrift zur mineralölsteuerrechtlichen Behandlung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) nach §§ 3 und 25 Mineralölsteuergesetz (MinöStG)“ mit der Nummer III A 1 – V 0360 weist die Hauptzollämter an, wie sie künftig Anträge auf Ermäßigung und Rückerstattung der Mineralölsteuer für KWK-Anlagen behandeln müssen. Mit dem fast 40Â
Montag, 14.04.2003, 16:28 Uhr
Jan Mühlstein
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