Das Bundesfinanzministerium will zentral gesteuerte KWK-Anlagen steuerrechtlich als eine Anlage behandeln, auch wenn sie an unterschiedlichen Orten betrieben werden.
Die gemeinsame Besteuerung von virtuellen Kraftwerken soll mit einer Änderung der Energie- und Stromsteuerverordnung eingeführt werden, deren Entwurf das Bundesministerium für Finanzen vorgelegt hat. Damit würden kleinere KWK-Anlagen die bisherige Stromsteuerfreiheit verlieren, wenn sie im Verbund eine elektrische Leistung von mehr als 2 MW erreichen.
Die Zusammenfassung von de
Mittwoch, 1.06.2011, 12:50 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH