Über den Gesetzentwurf zur Fortführung des energiesteuerlichen Spitzenausgleichs sprach Andreas Klemm* mit Dr. Roland Stein, Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer, Berlin.
E&M: Herr Dr. Stein, die Bundesregierung hat beschlossen, den energiesteuerlichen Spitzenausgleich auch nach dem Jahr 2012 fortzuführen. Was hat es damit auf sich?
Stein: Im Rahmen ihrer ökologischen Steuerreform hatte die Regierung Schröder in den Jahren 1999/2000 die Steuern auf den Faktor Energie deutlich erhöht. Man war sich seinerzeit aber darüber einig, dass
Dienstag, 21.08.2012, 12:03 Uhr
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