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Der Essener Versorger weist Medienberichte zurück, wonach die Ausschüttung für das Jahr 2014 an die kommunalen Eigentümer aus den Gewinnrücklagen genommen werden soll.
Die Essener Steag hat Medienberichte zurückgewiesen, sie werde für 2014 die Gewinnausschüttung an ihre kommunalen Eigentümer aus den Gewinnrücklagen bezahlen müssen. „Die jüngste Hochrechnung des handelsrechtlichen Ergebnisses wurde erst vor einigen Tagen erstellt und beinhaltete ausdrücklich keine Entnahme aus den Gewinnrücklagen“, teilte das Unternehmen in einer schriftlichen Stellun
Freitag, 5.12.2014, 15:01 Uhr
Timm Krägenow
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