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Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. August den Eilantrag des Essener Stromkonzerns Steag gegen das Kohleausstiegsgesetz abgelehnt. Kurz darauf folgte die Reaktion aus Essen.
Von einer „herben Enttäuschung“ spricht Steag-Chef Joachim Rumstadt. Da die Ablehnung des Eilantrags aus formalen Gründen erfolgt ist, sei die Frage der Verfassungskonformität des Kohleausstiegsgesetzes dabei überhaupt nicht geprüft worden, so der Vorwurf des Essener Stromkonzerns. Die unmittelbar anstehenden Auktionsverfahren für die Abschaltung der Steinkohlekraftwerke würden nu
Donnerstag, 20.08.2020, 09:03 Uhr
Davina Spohn
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