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Energie & Management > Windkraft Onshore - Starken Beitrag von Repowering ermöglichen
Quelle: Fotolia / DeVIce
Windkraft Onshore

Starken Beitrag von Repowering ermöglichen

Die Windbranche erinnert die Bundesregierung anlässlich des Ukrainekrieges an das Versprechen im Koalitionsvertrag, den Ersatz alter Windturbinen durch neue schnell zu erleichtern.
Bis zum Jahr 2025 fallen 15.000 MW Leistung von Windkraftanlagen aus der Förderung und der Netzeinspeisung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Bundesverband Windenergie (BWE) mahnt daher mit Verweis auf den Koalitionsvertrag, schnell erleichterte Bedingungen für den Ersatz der Turbinen „ohne großen Genehmigungsaufwand“ zu ermöglichen. „Dafür braucht es jetzt eine gesetzliche Klarstellung“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers.

In vielen Fällen wollten die Betreiber in das Repowering einsteigen. „Über dieses ließe sich kurzfristig die installierte Leistung und damit der potenzielle Stromertrag aus der Windenergie an Land deutlich erhöhen“, sagte Albers. Zudem könnten damit bereits für Windkraft genutzte und akzeptierte Bestandsflächen erhalten werden. „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt uns die Dringlichkeit einer sicheren Energieversorgung neu vor Augen“, erinnerte der BWE-Präsident.

Dreimal mehr Leistung als Ersatz möglich

Ein schneller Zubau der Leistung aus erneuerbaren Energiequellen und vor allem des Leistungsträgers Wind sei der beste Beitrag zur Versorgungssicherheit. „Rückwärtsgewandte Debatten um Kohle- oder Kernkraft sind Nebelkerzen und lenken nur von den tatsächlichen Lösungen ab“, kritisierte Albers. Eine gesetzliche Klärung und Vereinfachung für das Repowering öffne die Chance, kurzfristig einen Nettozubau von bis zu 45.000 MW mit modernen Windenergieanlagen zu erreichen. Moderne Anlagen brächten eine höhere Leistung mit weniger Turbinen als die zu ersetzenden 20 Jahre alten.

Konkrete Forderungen

Konkret fordert der BWE daher, den Planungsvorbehalt in Bestandsflächen auszusetzen. Zudem soll die Genehmigungsfähigkeit festgestellt sein, wenn die artenschutzrechtliche Situation unverändert bleibt oder sich verbessert. Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ( BimSchG) solle auf eine Änderungsanzeige beschränkt werden. Und schließlich müsse die anliegende Kommune beteiligt werden mit einem zusätzlichen Anreiz durch eine Anhebung der kommunalen Beteiligung auf 0,3 Cent pro eingespeister kWh.

„Heute geht es darum, einerseits kurzfristig wirksame Schritte für einen unmittelbaren Hochlauf des Zubaus der Windenergie zu gehen und andererseits durch mittel- und langfristige Maßnahmen den Ausbaupfad zu verstetigen“, erläuterte Albers. Dabei müsse gewährleistet werden, dass die Potenziale auch nutzbar seien. Für Windkraft an Land bedeute dies, dass die auszuweisenden mindestens 2 % der Fläche jedes Bundeslandes auch bebaubar und am Ende tatsächlich nutzbar seien. „Uns helfen keine Anlagen, die zwar in der Landschaft stehen, aber am Ende wegen pauschaler Abschaltauflagen keine Energie produzieren“, schloss der BWE-Präsident.

Dienstag, 15.03.2022, 13:31 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - Starken Beitrag von Repowering ermöglichen
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Windkraft Onshore
Starken Beitrag von Repowering ermöglichen
Die Windbranche erinnert die Bundesregierung anlässlich des Ukrainekrieges an das Versprechen im Koalitionsvertrag, den Ersatz alter Windturbinen durch neue schnell zu erleichtern.
Bis zum Jahr 2025 fallen 15.000 MW Leistung von Windkraftanlagen aus der Förderung und der Netzeinspeisung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Bundesverband Windenergie (BWE) mahnt daher mit Verweis auf den Koalitionsvertrag, schnell erleichterte Bedingungen für den Ersatz der Turbinen „ohne großen Genehmigungsaufwand“ zu ermöglichen. „Dafür braucht es jetzt eine gesetzliche Klarstellung“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers.

In vielen Fällen wollten die Betreiber in das Repowering einsteigen. „Über dieses ließe sich kurzfristig die installierte Leistung und damit der potenzielle Stromertrag aus der Windenergie an Land deutlich erhöhen“, sagte Albers. Zudem könnten damit bereits für Windkraft genutzte und akzeptierte Bestandsflächen erhalten werden. „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt uns die Dringlichkeit einer sicheren Energieversorgung neu vor Augen“, erinnerte der BWE-Präsident.

Dreimal mehr Leistung als Ersatz möglich

Ein schneller Zubau der Leistung aus erneuerbaren Energiequellen und vor allem des Leistungsträgers Wind sei der beste Beitrag zur Versorgungssicherheit. „Rückwärtsgewandte Debatten um Kohle- oder Kernkraft sind Nebelkerzen und lenken nur von den tatsächlichen Lösungen ab“, kritisierte Albers. Eine gesetzliche Klärung und Vereinfachung für das Repowering öffne die Chance, kurzfristig einen Nettozubau von bis zu 45.000 MW mit modernen Windenergieanlagen zu erreichen. Moderne Anlagen brächten eine höhere Leistung mit weniger Turbinen als die zu ersetzenden 20 Jahre alten.

Konkrete Forderungen

Konkret fordert der BWE daher, den Planungsvorbehalt in Bestandsflächen auszusetzen. Zudem soll die Genehmigungsfähigkeit festgestellt sein, wenn die artenschutzrechtliche Situation unverändert bleibt oder sich verbessert. Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ( BimSchG) solle auf eine Änderungsanzeige beschränkt werden. Und schließlich müsse die anliegende Kommune beteiligt werden mit einem zusätzlichen Anreiz durch eine Anhebung der kommunalen Beteiligung auf 0,3 Cent pro eingespeister kWh.

„Heute geht es darum, einerseits kurzfristig wirksame Schritte für einen unmittelbaren Hochlauf des Zubaus der Windenergie zu gehen und andererseits durch mittel- und langfristige Maßnahmen den Ausbaupfad zu verstetigen“, erläuterte Albers. Dabei müsse gewährleistet werden, dass die Potenziale auch nutzbar seien. Für Windkraft an Land bedeute dies, dass die auszuweisenden mindestens 2 % der Fläche jedes Bundeslandes auch bebaubar und am Ende tatsächlich nutzbar seien. „Uns helfen keine Anlagen, die zwar in der Landschaft stehen, aber am Ende wegen pauschaler Abschaltauflagen keine Energie produzieren“, schloss der BWE-Präsident.

Dienstag, 15.03.2022, 13:31 Uhr
Susanne Harmsen

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