Das Recht zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen gestärkt sieht der Deutsche Städtetag durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
In ihrem Grundsatzurteil vom 25. April (I ZR 250/00) hätten die Richter des BGH unmissverständlich klargestellt, dass die Frage, ob die wirtschaftliche Tätigkeit einer Stadt als unlauterer Wettbewerb gegenüber privaten Unternehmen zu werten sei, sich allein an wettbewerblichen Vorschriften orientieren müsse. Fragen nach der allgemein- oder wirtschaftspolitischen Zulässigkeit der wirtschaftlichen B
Freitag, 3.05.2002, 15:46 Uhr
Peter Focht
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