Bild: Gabi Eder/Pixelio.de
Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig.
(DPA) Die Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig. Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vor. „Wir haben ab heute Diesel-Fahrverbote durchgesetzt“, sagte der Chef der klagenden Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch. Das Bundesverwaltungsgericht wies Revisione
Dienstag, 27.02.2018, 13:55 Uhr
DPA
© 2024 Energie & Management GmbH