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Der Bundesgerichtshof hat im Streit zwischen der Bundesnetzagentur und den Stadtwerken Wedel (Schleswig-Holstein) um die Erlösobergrenzen zugunsten des Kommunalversorgers entschieden.
Bereits Anfang 2016 hatten die Stadtwerke Wedel vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig Beschwerde gegen die Bonner Behörde eingereicht. Die Bundesnetzagentur hatte 2014 den Effizienzwert neu festgelegt, mit dem die Höhe der Netzentgelte festgelegt wird. Nach Ansicht des Kommunalversorger sei dieser Wert zu niedrig gewesen. Am 1. Dezember
Mittwoch, 24.01.2018, 17:00 Uhr
Andreas Kögler
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