E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Strom - Stadtwerke Pforzheim im Fokus der Kartellbehörde
Quelle: Fotolia / ghazii
Strom

Stadtwerke Pforzheim im Fokus der Kartellbehörde

Die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg hat eine Überprüfung der Stadtwerke Pforzheim angekündigt. Im Preisprüfungsverfahren geht es um den Umgang mit Neukunden.
Ihnen sei ein Preisprüfungsverfahren angekündigt worden, teilten die Stadtwerke Pforzheim am 18. Januar mit. Das kommunale Unternehmen hatte mit einem gesplitteten Grundversorgungstarif für Neukunden mit einem Strompreis von 1,08 Euro/kWh Schlagzeilen in der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten gemacht. Das ist das 3,4-Fache dessen, was Bestandskunden bezahlen. Hintergrund war der Zustrom von Neukunden, die wegen plötzlichen Vertragskündigungen durch ihre Anbieter in die Grundversorgung der Stadtwerke zurückfielen.

Für diese zusätzlich anfallenden Energiemengen müssen die Stadtwerke Energie am Strommarkt zukaufen, zu derzeit dreifach höheren Preisen als noch vor einem Jahr. Für Neukunden, die seit dem 17. Januar 2022 zu den Stadtwerken Pforzheim in die Grundversorgung gekommen sind, gilt nun allerdings ein Preis von 55,24 Cent/kWh, teilte der Energieversorger unterdessen mit. Auch dieser Tarif orientiere sich am Börsenpreis, erklärte das Unternehmen.

Insolvenzen von Billiganbietern als Ursache

Verbraucherschützer und die Landeskartellbehörde waren seit Anfang des Jahres von Kunden alarmiert worden, deren Strom- und Gasverträge vom Anbieter überraschend gekündigt wurden. Bundesweit haben fast 40 Energieverkäufer bereits beim Bundeskartellamt Insolvenz angemeldet. Sie hatten bislang günstige Tarife angeboten, die sie durch kurzfristige Ankäufe an der Börse beliefert hatten. Mit den gestiegenen Preisen war ihr Geschäftsmodell gescheitert.

Die Kunden fallen nun in die Ersatzversorgung beim Grundversorger zurück, in diesem Fall das Stadtwerk Pforzheim. Die Verbraucherschützer halten allerdings die Unterscheidung der Energieversorger zwischen Neu- und Bestandskunden für rechtswidrig. Die Grundversorger argumentieren, dass es unfair wäre, auch die treuen langjährigen Kunden mit den höheren Kosten durch die Neukunden zu belasten.

Dienstag, 18.01.2022, 15:54 Uhr
Susanne Harmsen/dpa
Energie & Management > Strom - Stadtwerke Pforzheim im Fokus der Kartellbehörde
Quelle: Fotolia / ghazii
Strom
Stadtwerke Pforzheim im Fokus der Kartellbehörde
Die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg hat eine Überprüfung der Stadtwerke Pforzheim angekündigt. Im Preisprüfungsverfahren geht es um den Umgang mit Neukunden.
Ihnen sei ein Preisprüfungsverfahren angekündigt worden, teilten die Stadtwerke Pforzheim am 18. Januar mit. Das kommunale Unternehmen hatte mit einem gesplitteten Grundversorgungstarif für Neukunden mit einem Strompreis von 1,08 Euro/kWh Schlagzeilen in der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten gemacht. Das ist das 3,4-Fache dessen, was Bestandskunden bezahlen. Hintergrund war der Zustrom von Neukunden, die wegen plötzlichen Vertragskündigungen durch ihre Anbieter in die Grundversorgung der Stadtwerke zurückfielen.

Für diese zusätzlich anfallenden Energiemengen müssen die Stadtwerke Energie am Strommarkt zukaufen, zu derzeit dreifach höheren Preisen als noch vor einem Jahr. Für Neukunden, die seit dem 17. Januar 2022 zu den Stadtwerken Pforzheim in die Grundversorgung gekommen sind, gilt nun allerdings ein Preis von 55,24 Cent/kWh, teilte der Energieversorger unterdessen mit. Auch dieser Tarif orientiere sich am Börsenpreis, erklärte das Unternehmen.

Insolvenzen von Billiganbietern als Ursache

Verbraucherschützer und die Landeskartellbehörde waren seit Anfang des Jahres von Kunden alarmiert worden, deren Strom- und Gasverträge vom Anbieter überraschend gekündigt wurden. Bundesweit haben fast 40 Energieverkäufer bereits beim Bundeskartellamt Insolvenz angemeldet. Sie hatten bislang günstige Tarife angeboten, die sie durch kurzfristige Ankäufe an der Börse beliefert hatten. Mit den gestiegenen Preisen war ihr Geschäftsmodell gescheitert.

Die Kunden fallen nun in die Ersatzversorgung beim Grundversorger zurück, in diesem Fall das Stadtwerk Pforzheim. Die Verbraucherschützer halten allerdings die Unterscheidung der Energieversorger zwischen Neu- und Bestandskunden für rechtswidrig. Die Grundversorger argumentieren, dass es unfair wäre, auch die treuen langjährigen Kunden mit den höheren Kosten durch die Neukunden zu belasten.

Dienstag, 18.01.2022, 15:54 Uhr
Susanne Harmsen/dpa

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.