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Energie & Management > Vertrieb - Stadtwerke München treten selber auf die Preisbremse
Quelle: Shutterstock / Redpixelpl
Vertrieb

Stadtwerke München treten selber auf die Preisbremse

Der Strompreis in der Grundversorgung sinkt in München zum 1. April nächsten Jahres um 10 Cent pro kWh. Die Begründung für den Schritt wirft Fragen auf.
Erst rauf, dann runter: Fünf Wochen ist es her, dass die Stadtwerke München eine starke Preiserhöhung für Strom in der Grundversorgung festschrieben. Zum 1. Januar verteuert sich die Kilowattstunde von 24,97 auf 61,89 Cent (jeweils brutto). Jetzt nimmt das kommunale Unternehmen mit Wirkung zum 1. April 2023 einen Teil des Preisaufschlags zurück. 51,89 Cent, genau 10 Cent weniger, soll der Strom vom zweiten Quartal des neuen Jahres an kosten.

Als Grund für die „gute Nachricht in der Krise“ nennen die Stadtwerke einen Spielraum zur Preissenkung, der sich nun ergeben habe. „Die Bundesregierung hat am 25. November 2022 angekündigt, dass die geplante Abschöpfung der Gewinne aus den Windparks der SWM zur Finanzierung der bundesweiten Strompreisbremse statt im September erst im Dezember 2022 startet und nicht rückwirkt“, erklärt der Münchner Konzern. Daher müsse man aus den Erträgen der Windparks „weniger, als ursprünglich angekündigt, an den Bund zur Finanzierung der bundesweiten Strompreisbremse abführen“. Die SWM nutzten den Spielraum zur Preissenkung, „auch wenn der Stromvertrieb der SWM dadurch vorübergehend mit Verlust arbeiten wird“.

Bei Marktkennern stößt das Vorgehen teils auf Verwunderung. „Die Grundversorgung ist regulatorisch streng geregelt; es gibt klare Vorgaben, was angerechnet werden darf“, sagt jemand von einem anderen, nicht im direkten Wettbewerb stehenden Grundversorger, der schon lange in der Branche arbeitet und anonym bleiben möchte. „Der Staat nimmt in einem Geschäftsfeld etwas weg. Das dann einfach an anderer Stelle draufschlagen – das geht bei der Grundversorgung nicht.“

Erstaunt zeigt er sich auch über den „glatten Betrag“ – dafür, dass das Gesetz noch nicht beschlossen ist – und darüber, dass die Stadtwerke den höheren Preis das „ganze erste Quartal mitnehmen“.

Drei-Monats-Effekt

Eine Kalkulation der Abschöpfung sei schon jetzt möglich, sagt Nicolai Herrmann, Partner bei Enervis Energy Advisors. „Windparkbetreiber können auf Basis der bereits ex-post vorliegenden Strompreise beziehungsweise Marktwerte für September, Oktober und November 2022 sowie ihrer Produktionsdaten für diesen Zeitraum genau bestimmen, welchen Betrag sie in diesen Monaten – zusätzlich – erlöst haben.“ Dieser zusätzliche Erlös, so Herrmann, stehe ihnen durch die Verschiebung des Starts der Abschöpfung vom 1. September 2022 auf 1. Dezember 2022 „nun komplett zur Verfügung, da er nicht abgeschöpft wird“. Alle dafür notwendigen Daten lägen vor, sodass sich diese drei Monate ohne Unsicherheiten berechnen ließen.

Die Stadtwerke München haben die 10 Cent offenbar veranschlagt. „Das Gesetz zur Einführung der Strompreisbremse und damit die konkrete Berechnung der Erlösabschöpfung wird erst am 16. Dezember verabschiedet. Erst dann wird auch die konkrete Ausgestaltung der Abschöpfung final feststehen“, teilt Konzernsprecherin Bettina Hess mit. Die Verschiebung der Abschöpfung auf Dezember habe man zum Anlass genommen, „die daraus entstandenen Spielräume zur Senkung unserer Preise zu nutzen“.

Die Strompreiserhöhung hat den SWM viel Kritik eingebracht. Von „riesiger Abzocke“ war die Rede. Das Münchner Boulevardblatt TZ will erfahren haben, dass den SWM fast 10.000 Kunden davongelaufen seien. Die Konzernsprecherin weist das zurück: Wie bei allen Preiserhöhungen gebe es Kunden, die das zum Anlass nehmen, den Stromanbieter zu wechseln oder zu kündigen. „Das ist natürlich auch bei uns der Fall, gerade bei einer so deutlichen Erhöhung.“ „Die Münchnerinnen und Münchner sind dankenswerterweise sehr treue SWM Kunden, sodass sich hier die Anzahl derer, die aktuell ihren Vertrag kündigen, in Grenzen hält“, berichtet Hess.

Montag, 12.12.2022, 17:31 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Vertrieb - Stadtwerke München treten selber auf die Preisbremse
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Stadtwerke München treten selber auf die Preisbremse
Der Strompreis in der Grundversorgung sinkt in München zum 1. April nächsten Jahres um 10 Cent pro kWh. Die Begründung für den Schritt wirft Fragen auf.
Erst rauf, dann runter: Fünf Wochen ist es her, dass die Stadtwerke München eine starke Preiserhöhung für Strom in der Grundversorgung festschrieben. Zum 1. Januar verteuert sich die Kilowattstunde von 24,97 auf 61,89 Cent (jeweils brutto). Jetzt nimmt das kommunale Unternehmen mit Wirkung zum 1. April 2023 einen Teil des Preisaufschlags zurück. 51,89 Cent, genau 10 Cent weniger, soll der Strom vom zweiten Quartal des neuen Jahres an kosten.

Als Grund für die „gute Nachricht in der Krise“ nennen die Stadtwerke einen Spielraum zur Preissenkung, der sich nun ergeben habe. „Die Bundesregierung hat am 25. November 2022 angekündigt, dass die geplante Abschöpfung der Gewinne aus den Windparks der SWM zur Finanzierung der bundesweiten Strompreisbremse statt im September erst im Dezember 2022 startet und nicht rückwirkt“, erklärt der Münchner Konzern. Daher müsse man aus den Erträgen der Windparks „weniger, als ursprünglich angekündigt, an den Bund zur Finanzierung der bundesweiten Strompreisbremse abführen“. Die SWM nutzten den Spielraum zur Preissenkung, „auch wenn der Stromvertrieb der SWM dadurch vorübergehend mit Verlust arbeiten wird“.

Bei Marktkennern stößt das Vorgehen teils auf Verwunderung. „Die Grundversorgung ist regulatorisch streng geregelt; es gibt klare Vorgaben, was angerechnet werden darf“, sagt jemand von einem anderen, nicht im direkten Wettbewerb stehenden Grundversorger, der schon lange in der Branche arbeitet und anonym bleiben möchte. „Der Staat nimmt in einem Geschäftsfeld etwas weg. Das dann einfach an anderer Stelle draufschlagen – das geht bei der Grundversorgung nicht.“

Erstaunt zeigt er sich auch über den „glatten Betrag“ – dafür, dass das Gesetz noch nicht beschlossen ist – und darüber, dass die Stadtwerke den höheren Preis das „ganze erste Quartal mitnehmen“.

Drei-Monats-Effekt

Eine Kalkulation der Abschöpfung sei schon jetzt möglich, sagt Nicolai Herrmann, Partner bei Enervis Energy Advisors. „Windparkbetreiber können auf Basis der bereits ex-post vorliegenden Strompreise beziehungsweise Marktwerte für September, Oktober und November 2022 sowie ihrer Produktionsdaten für diesen Zeitraum genau bestimmen, welchen Betrag sie in diesen Monaten – zusätzlich – erlöst haben.“ Dieser zusätzliche Erlös, so Herrmann, stehe ihnen durch die Verschiebung des Starts der Abschöpfung vom 1. September 2022 auf 1. Dezember 2022 „nun komplett zur Verfügung, da er nicht abgeschöpft wird“. Alle dafür notwendigen Daten lägen vor, sodass sich diese drei Monate ohne Unsicherheiten berechnen ließen.

Die Stadtwerke München haben die 10 Cent offenbar veranschlagt. „Das Gesetz zur Einführung der Strompreisbremse und damit die konkrete Berechnung der Erlösabschöpfung wird erst am 16. Dezember verabschiedet. Erst dann wird auch die konkrete Ausgestaltung der Abschöpfung final feststehen“, teilt Konzernsprecherin Bettina Hess mit. Die Verschiebung der Abschöpfung auf Dezember habe man zum Anlass genommen, „die daraus entstandenen Spielräume zur Senkung unserer Preise zu nutzen“.

Die Strompreiserhöhung hat den SWM viel Kritik eingebracht. Von „riesiger Abzocke“ war die Rede. Das Münchner Boulevardblatt TZ will erfahren haben, dass den SWM fast 10.000 Kunden davongelaufen seien. Die Konzernsprecherin weist das zurück: Wie bei allen Preiserhöhungen gebe es Kunden, die das zum Anlass nehmen, den Stromanbieter zu wechseln oder zu kündigen. „Das ist natürlich auch bei uns der Fall, gerade bei einer so deutlichen Erhöhung.“ „Die Münchnerinnen und Münchner sind dankenswerterweise sehr treue SWM Kunden, sodass sich hier die Anzahl derer, die aktuell ihren Vertrag kündigen, in Grenzen hält“, berichtet Hess.

Montag, 12.12.2022, 17:31 Uhr
Manfred Fischer

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