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Energie & Management > Stadtwerke - Stadtwerke Huntetal geben im Rechtsstreit gegen Ex-Chef auf
Quelle: Fotolia / nmann77
Stadtwerke

Stadtwerke Huntetal geben im Rechtsstreit gegen Ex-Chef auf

Nicht mehr die Gerichte, sondern Gespräche und Geld werden den Zwist zwischen den Stadtwerken Huntetal und ihrem Ex-Geschäftsführer befrieden. Denn der Aufsichtsrat gibt nun klein bei.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH hat die Ausweglosigkeit anerkannt, mit der Kündigung von Geschäftsführer Waldemar Opalla vor Gericht doch noch Recht zu bekommen. Nach einer Sitzung am 21. Dezember gab der Chef des Kontrollgremiums, Heinfried Sudmann (CDU), am Tag darauf bekannt, das Oberlandesgericht (OLG) Celle nicht länger mit der Causa zu bemühen.

„Die Berufung wird zurückgenommen“, heißt es in der Erklärung. Damit erlangt das Urteil der ersten Instanz Rechtskraft. Darin hatte das Landgericht Verden am 14. Juni 2021 entschieden, dass Opallas fristlose Entlassung rechtswidrig sei.

Dem Geschäftsführer, dessen Vertrag beim Versorger im niedersächsischen Landkreis Diepholz bis 2025 läuft, war vom Aufsichtsrat der Stadtwerke zur Last gelegt worden, eine Software ohne Beteiligung des Betriebsrats eingeführt und Erfordernisse des Datenschutzes missachtet zu haben. Hinzu kam der Vorwurf, Preisanpassungsklauseln bei der Wärmeversorgung nicht korrigiert zu haben.

Diese Vorwürfe rechtfertigten keine Kündigung, hatte das Verdener Gericht geurteilt. Das OLG Celle schloss sich dieser Auffassung in schriftlichen Rechtshinweisen an und legte den Parteien eine Einigung ohne formales Urteil nahe. Dazu kommt es nun, wenngleich der Aufsichtsrat in seiner Erklärung unterstrich, „weiterhin geschlossen hinter der getroffenen Entscheidung“ zu stehen, sich von Opalla als Geschäftsführer zu trennen. Ein Wort des Bedauerns findet sich in der Erklärung nicht.

Mit dieser Haltung signalisiert das Gremium, dass es keine Zukunft für den zu Unrecht Gekündigten im Unternehmen sieht. Wörtlich heißt es in der Erklärung von Heinfried Sudmann, „dass eine Wiederbeschäftigung von Waldemar Opalla bei den Stadtwerken ausgeschlossen ist“. Der Aufsichtsrat habe dies einstimmig beschlossen, „um die erforderliche Neuausrichtung der Stadtwerke umzusetzen“. Als Opallas Nachfolger fungiert seit dem 1. Juni 2020 Matthias Partetzke. Mit ihm endete damals die Interimslösung seit Opallas Kündigung mit Hermann Janning.

Der Aufsichtsrat muss nun mit Waldemar Opalla in Verhandlungen eintreten, wie der entstandene Schaden zu regeln ist. Die angestrebte Einigung solle nach Angaben des Aufsichtsrats „zeitnah“ und „in beiderseitigen Einvernehmen“ erfolgen. Opalla hatte bisher öffentlich erklärt, so berichtet das Diepholzer Kreisblatt, seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen zu wollen, zumal der Aufsichtsrat laut seiner Darstellung eine außergerichtliche Einigung zwischenzeitlich bereits einmal ausgeschlagen hatte.

Diese Einigung ist nun wieder nötig, sie kommt den kommunalen Versorger vermutlich teuer zu stehen. Neben den Gehältern oder einer entsprechenden Abfindung für Opalla sind auch Anwaltskosten angefallen. Die von den Kommunen Diepholz, Barnstorf, Rehden und Wagenfeld getragenen Stadtwerke, so die Erklärung des Aufsichtsratschefs, würden „selbstverständlich ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nachkommen“. Ob für die Entwicklung jemand die persönliche Verantwortung übernimmt, bleibt zunächst eine offene Frage.

Mittwoch, 22.12.2021, 14:43 Uhr
Volker Stephan
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Stadtwerke Huntetal geben im Rechtsstreit gegen Ex-Chef auf
Nicht mehr die Gerichte, sondern Gespräche und Geld werden den Zwist zwischen den Stadtwerken Huntetal und ihrem Ex-Geschäftsführer befrieden. Denn der Aufsichtsrat gibt nun klein bei.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH hat die Ausweglosigkeit anerkannt, mit der Kündigung von Geschäftsführer Waldemar Opalla vor Gericht doch noch Recht zu bekommen. Nach einer Sitzung am 21. Dezember gab der Chef des Kontrollgremiums, Heinfried Sudmann (CDU), am Tag darauf bekannt, das Oberlandesgericht (OLG) Celle nicht länger mit der Causa zu bemühen.

„Die Berufung wird zurückgenommen“, heißt es in der Erklärung. Damit erlangt das Urteil der ersten Instanz Rechtskraft. Darin hatte das Landgericht Verden am 14. Juni 2021 entschieden, dass Opallas fristlose Entlassung rechtswidrig sei.

Dem Geschäftsführer, dessen Vertrag beim Versorger im niedersächsischen Landkreis Diepholz bis 2025 läuft, war vom Aufsichtsrat der Stadtwerke zur Last gelegt worden, eine Software ohne Beteiligung des Betriebsrats eingeführt und Erfordernisse des Datenschutzes missachtet zu haben. Hinzu kam der Vorwurf, Preisanpassungsklauseln bei der Wärmeversorgung nicht korrigiert zu haben.

Diese Vorwürfe rechtfertigten keine Kündigung, hatte das Verdener Gericht geurteilt. Das OLG Celle schloss sich dieser Auffassung in schriftlichen Rechtshinweisen an und legte den Parteien eine Einigung ohne formales Urteil nahe. Dazu kommt es nun, wenngleich der Aufsichtsrat in seiner Erklärung unterstrich, „weiterhin geschlossen hinter der getroffenen Entscheidung“ zu stehen, sich von Opalla als Geschäftsführer zu trennen. Ein Wort des Bedauerns findet sich in der Erklärung nicht.

Mit dieser Haltung signalisiert das Gremium, dass es keine Zukunft für den zu Unrecht Gekündigten im Unternehmen sieht. Wörtlich heißt es in der Erklärung von Heinfried Sudmann, „dass eine Wiederbeschäftigung von Waldemar Opalla bei den Stadtwerken ausgeschlossen ist“. Der Aufsichtsrat habe dies einstimmig beschlossen, „um die erforderliche Neuausrichtung der Stadtwerke umzusetzen“. Als Opallas Nachfolger fungiert seit dem 1. Juni 2020 Matthias Partetzke. Mit ihm endete damals die Interimslösung seit Opallas Kündigung mit Hermann Janning.

Der Aufsichtsrat muss nun mit Waldemar Opalla in Verhandlungen eintreten, wie der entstandene Schaden zu regeln ist. Die angestrebte Einigung solle nach Angaben des Aufsichtsrats „zeitnah“ und „in beiderseitigen Einvernehmen“ erfolgen. Opalla hatte bisher öffentlich erklärt, so berichtet das Diepholzer Kreisblatt, seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen zu wollen, zumal der Aufsichtsrat laut seiner Darstellung eine außergerichtliche Einigung zwischenzeitlich bereits einmal ausgeschlagen hatte.

Diese Einigung ist nun wieder nötig, sie kommt den kommunalen Versorger vermutlich teuer zu stehen. Neben den Gehältern oder einer entsprechenden Abfindung für Opalla sind auch Anwaltskosten angefallen. Die von den Kommunen Diepholz, Barnstorf, Rehden und Wagenfeld getragenen Stadtwerke, so die Erklärung des Aufsichtsratschefs, würden „selbstverständlich ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nachkommen“. Ob für die Entwicklung jemand die persönliche Verantwortung übernimmt, bleibt zunächst eine offene Frage.

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