Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Hagen liegt nun das Gutachten zur Frage vor, ob Stadtwerke-Vorstand Herbert Todt ungerechtfertigt Sonderleistungen der Stadtwerke in Anspruch genommen hat.
Konkret ging es um die Beschäftigung von Angestellten der Stadtwerke in Todts Privathaus zu einem – für Stadtwerkemitarbeiter – ermäßigten Stundensatz und um die Abrechnung von Baumaterial, ebenfalls zum Vorzugstarif. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Vorstand nicht berechtigt ist, solche für Mitarbeiter gedachte Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Außerdem monieren die G
Montag, 6.11.2000, 15:46 Uhr
Angelika Riedel
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