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Das Landgericht Lübeck hat einem Antrag der Stadtwerke Geesthacht auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Eon stattgegeben. Es geht um Werbung für einen Gasliefervertrag.
Eon Energie Deutschland hatte einen Werbebrief an Haushaltskunden in der Region Geesthacht (Schleswig-Holstein) verschickt, der nach Auffassung der Stadtwerke aus mehreren Gründen unlauter war. Das sahen die Richter, wie aus einer Mitteilung des kommunalen Unternehmens hervorgeht, offenbar auch so.Die Stadtwerke
Mittwoch, 5.06.2019, 12:26 Uhr
Günter Drewnitzky
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