Das Düsseldorfer Landgericht hat die Stadtwerke Düsseldorf dazu verurteilt, der Kölner Yello Strom GmbH zu Unrecht erhobene Wechselgebühren in Höhe von 49 300 DM zu erstatten.
In dem Urteil wurde den Stadtwerken auch untersagt, von ihren Tarifkunden bei einem Wechsel zu einem anderen Stromversorger ein Entgelt für den Verwaltungsaufwand zu fordern. Begründung: Das Verhalten der Stadtwerke Düsseldorf führe zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Strommarkt. Für Kosten, welche die Vertragsbeendigung
Dienstag, 29.05.2001, 16:35 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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