E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Stadtwerke - Stadt Karlsruhe zahlt Millionen für Strom nach
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Stadtwerke

Stadt Karlsruhe zahlt Millionen für Strom nach

Die Stadt Karlsruhe muss für die kommunale Stromversorgung im abgelaufenen Jahr zusätzlich viel Geld an die Stadtwerke überweisen.
Die Börsenpreisentwicklung für Strom im Jahr 2022 hat der Stadt Karlsruhe einen kräftigen Strich durch den Haushaltsplan für 2023 gemacht. Die Kommune muss eine erhebliche Summe an die mehrheitlich in ihrem Besitz befindlichen Stadtwerke nachzahlen. Summa summarum knapp acht Millionen Euro für den Betrieb des Klärwerks und die Straßenbeleuchtung.

Für Energie- und Betriebsstoffe des Klärwerks ergaben sich laut Verwaltungsunterlagen im vergangenen Jahr „überplanmäßige Aufwendungen“ in Höhe von fünf Millionen Euro. „Besonders gravierend wirken sich die enorm gestiegenen Strompreise aus“, erklärt das zuständige Tiefbauamt. Die Stromrechnung für Straßenbeleuchtung, Signalanlagen, Tunneltechnik und andere technische Verkehrseinrichtungen fiel um 2,8 Millionen Euro höher aus als geplant.

Der Gemeinderat hat beiden Nachzahlungen an die Stadtwerke kurz vor Weihnachten zugestimmt. „Da die Höhe des Zusatzbedarfs aufgrund der enormen Preisunsicherheiten erst zum Jahreswechsel ermittelbar war, konnte die Vorlage erst jetzt erstellt werden“, hieß es in den entsprechenden Beschlussvorlagen.

Haushaltsplanung im Jahr 2021

Hintergrund für die millionenschwere Planungslücke: Die Stadt hatte 2021 einen Doppelhaushalt für die Folgejahre aufgestellt. Den Strom ordern die Stadtwerke „jeweils in mehreren Tranchen immer für das kommende Jahr direkt an der Börse“, wie ein Sprecher der Kommune mitteilt. „Jede Tranche ist mit einem Fixpreis versehen.“

Im Jahr 2021 sei noch nicht abzusehen gewesen, dass sich die Stromkosten für 2023 so entwickeln werden. Die Beschaffungspreise 2022 lagen laut Beschlussvorlagen des Gemeinderates etwa 220 Prozent über den Preisen der Vorjahre. Für das laufende Jahr geht man in Karlsruhe wieder „deutlich niedrigeren“ Stromkosten aus.

Mehr Strom verbraucht hat Kommune 2023 nicht, im Gegenteil. Endgültige Zahlen liegen noch nicht vor, doch gehe man von einem geringeren Stromverbrauch im Vergleich zum voherigen Jahr aus, so die Stadtverwaltung. Zwar werde beim Klärwerk Karlsruhe ein leicht gestiegener Stromverbrauch erwartet, bei der Straßenbeleuchtung und den städtischen Gebäuden sei der Stromverbrauch jedoch rückläufig.

Stromverbrauch städtischer Gebäude sinkt

Der Stromverbrauch städtischer Gebäude nehme seit 2010 ab. Für 2023 rechnet die Stadt mit einer Verstärkung des langjährigen Trends: „Die bisher vorliegenden unvollständigen Verbrauchsdaten des letzten Jahres deuten sogar eine höhere relative Einsparung von 5 bis 10 Prozent gegenüber dem Jahr 2022 an“, heißt es.

Die Nachzahlung begleicht die Stadt aus zwei Geldtöpfen. Der Nachschlag für Strom und Betriebsstoffe wie Fällmittel und Aktivkohle für das Klärwerk wird laut Gemeinderatsbeschluss durch „Mehrerträge aus der Gewerbesteuer sowie Mitteln aus der Deckungsreserve gedeckt“. Die zusätzlichen 2,8 Millionen für die Straßenbeleuchtung fließen allein aus dem Gewerbesteuer-Topf.

In der Regel Festpreisverträge – Nachforderungen eher unüblich

Der Fall in Karlsruhe scheint speziell. Städte und Gemeinden müssen Verträge über die Lieferung von Strom und Gas ab einem Auftragswert von 221.000 Euro EU-weit ausschreiben. Zwischen Kommunen und Stadtwerken würden in der Regel Festpreisverträge für die folgenden Lieferjahre geschlossen, teilte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit. Weil es sich dabei um größere Abnahmemengen handle und damit um Sonderverträge, beziehe sich der Festpreis zumeist auf den reinen Energiepreis, erklärt ein VKU-Sprecher.

„Da Steuern und Abgaben sowie Netzentgelte jedoch ex-ante festliegen und daher in der Regel bereits bei der Abrechnung innerhalb des Lieferjahres berücksichtigt werden können, kommt es üblicherweise nicht zu Nachforderungen im Folgejahr beziehungsweise am Ende der Lieferperiode.“

Ausschreibungen und Verträge, so der Verbandssprecher, beinhalteten seit der Energiekrise allerdings oft keine „Mengenflexibilitäten“ mehr. Der erwartete Kundenbedarf werde für den Lieferzeitraum prognostiziert und diese Menge vor Lieferbeginn „auf Termin zum Festpreis eingedeckt“.

Nachträgliche Zu- oder Abverkäufe am Spotmarkt könnten zu einer monatlichen oder jährlichen Spitzabrechnung und auch zu Nachforderungen oder Erstattungen am Ende der Lieferperiode führen, erläutert er.

Dienstag, 9.01.2024, 15:27 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Stadtwerke - Stadt Karlsruhe zahlt Millionen für Strom nach
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Stadtwerke
Stadt Karlsruhe zahlt Millionen für Strom nach
Die Stadt Karlsruhe muss für die kommunale Stromversorgung im abgelaufenen Jahr zusätzlich viel Geld an die Stadtwerke überweisen.
Die Börsenpreisentwicklung für Strom im Jahr 2022 hat der Stadt Karlsruhe einen kräftigen Strich durch den Haushaltsplan für 2023 gemacht. Die Kommune muss eine erhebliche Summe an die mehrheitlich in ihrem Besitz befindlichen Stadtwerke nachzahlen. Summa summarum knapp acht Millionen Euro für den Betrieb des Klärwerks und die Straßenbeleuchtung.

Für Energie- und Betriebsstoffe des Klärwerks ergaben sich laut Verwaltungsunterlagen im vergangenen Jahr „überplanmäßige Aufwendungen“ in Höhe von fünf Millionen Euro. „Besonders gravierend wirken sich die enorm gestiegenen Strompreise aus“, erklärt das zuständige Tiefbauamt. Die Stromrechnung für Straßenbeleuchtung, Signalanlagen, Tunneltechnik und andere technische Verkehrseinrichtungen fiel um 2,8 Millionen Euro höher aus als geplant.

Der Gemeinderat hat beiden Nachzahlungen an die Stadtwerke kurz vor Weihnachten zugestimmt. „Da die Höhe des Zusatzbedarfs aufgrund der enormen Preisunsicherheiten erst zum Jahreswechsel ermittelbar war, konnte die Vorlage erst jetzt erstellt werden“, hieß es in den entsprechenden Beschlussvorlagen.

Haushaltsplanung im Jahr 2021

Hintergrund für die millionenschwere Planungslücke: Die Stadt hatte 2021 einen Doppelhaushalt für die Folgejahre aufgestellt. Den Strom ordern die Stadtwerke „jeweils in mehreren Tranchen immer für das kommende Jahr direkt an der Börse“, wie ein Sprecher der Kommune mitteilt. „Jede Tranche ist mit einem Fixpreis versehen.“

Im Jahr 2021 sei noch nicht abzusehen gewesen, dass sich die Stromkosten für 2023 so entwickeln werden. Die Beschaffungspreise 2022 lagen laut Beschlussvorlagen des Gemeinderates etwa 220 Prozent über den Preisen der Vorjahre. Für das laufende Jahr geht man in Karlsruhe wieder „deutlich niedrigeren“ Stromkosten aus.

Mehr Strom verbraucht hat Kommune 2023 nicht, im Gegenteil. Endgültige Zahlen liegen noch nicht vor, doch gehe man von einem geringeren Stromverbrauch im Vergleich zum voherigen Jahr aus, so die Stadtverwaltung. Zwar werde beim Klärwerk Karlsruhe ein leicht gestiegener Stromverbrauch erwartet, bei der Straßenbeleuchtung und den städtischen Gebäuden sei der Stromverbrauch jedoch rückläufig.

Stromverbrauch städtischer Gebäude sinkt

Der Stromverbrauch städtischer Gebäude nehme seit 2010 ab. Für 2023 rechnet die Stadt mit einer Verstärkung des langjährigen Trends: „Die bisher vorliegenden unvollständigen Verbrauchsdaten des letzten Jahres deuten sogar eine höhere relative Einsparung von 5 bis 10 Prozent gegenüber dem Jahr 2022 an“, heißt es.

Die Nachzahlung begleicht die Stadt aus zwei Geldtöpfen. Der Nachschlag für Strom und Betriebsstoffe wie Fällmittel und Aktivkohle für das Klärwerk wird laut Gemeinderatsbeschluss durch „Mehrerträge aus der Gewerbesteuer sowie Mitteln aus der Deckungsreserve gedeckt“. Die zusätzlichen 2,8 Millionen für die Straßenbeleuchtung fließen allein aus dem Gewerbesteuer-Topf.

In der Regel Festpreisverträge – Nachforderungen eher unüblich

Der Fall in Karlsruhe scheint speziell. Städte und Gemeinden müssen Verträge über die Lieferung von Strom und Gas ab einem Auftragswert von 221.000 Euro EU-weit ausschreiben. Zwischen Kommunen und Stadtwerken würden in der Regel Festpreisverträge für die folgenden Lieferjahre geschlossen, teilte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit. Weil es sich dabei um größere Abnahmemengen handle und damit um Sonderverträge, beziehe sich der Festpreis zumeist auf den reinen Energiepreis, erklärt ein VKU-Sprecher.

„Da Steuern und Abgaben sowie Netzentgelte jedoch ex-ante festliegen und daher in der Regel bereits bei der Abrechnung innerhalb des Lieferjahres berücksichtigt werden können, kommt es üblicherweise nicht zu Nachforderungen im Folgejahr beziehungsweise am Ende der Lieferperiode.“

Ausschreibungen und Verträge, so der Verbandssprecher, beinhalteten seit der Energiekrise allerdings oft keine „Mengenflexibilitäten“ mehr. Der erwartete Kundenbedarf werde für den Lieferzeitraum prognostiziert und diese Menge vor Lieferbeginn „auf Termin zum Festpreis eingedeckt“.

Nachträgliche Zu- oder Abverkäufe am Spotmarkt könnten zu einer monatlichen oder jährlichen Spitzabrechnung und auch zu Nachforderungen oder Erstattungen am Ende der Lieferperiode führen, erläutert er.

Dienstag, 9.01.2024, 15:27 Uhr
Manfred Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.