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Energie & Management > Recht - Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Energiediscounter ein
Quelle: Fotolia / vege
Recht

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Energiediscounter ein

Kein hinreichender Verdacht auf Betrug mit Boni: Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen gegen den Energiediscounter Immergrün eingestellt.
„Abzocke als Geschäftsmodell“ – vor mehr als zwei Jahren berichtete der Westdeutsche Rundfunk unter diesem Titel über vermeintlich fragwürdige Praktiken von Energiediscountern im Umgang mit Boni von Kunden. Mehrerer Billiganbieter hätten Guthaben einfach für sich behalten, hieß es. Der Sender verwies auf tausende Dokumente, die er erhalten habe. Und er sprach mit Kunden.

Zu Wort kommen in dem Beitrag Kunden des Discounters Immergrün. In den meisten Fällen soll es sich um Unterlagen dieses Discounters gehandelt haben. Der WDR hatte Kunden gebeten, ihre Abrechnungen zu überprüfen, woraufhin diese bemerkten, dass Guthaben nicht ausgezahlt worden seien.

Auch äußerte sich ein ehemaliger Vertriebsmitarbeiter eines weiteren Unternehmens, das in dem Bericht erwähnt wird. Der Mann schilderte den Fall einer Rentnerin, die sich wegen einer Nachzahlung gemeldet hatte. „Die Nachzahlung muss die Kundin auf jeden Fall bezahlen, aber sag ihr auf keinen Fall, dass sie ein Guthaben hat“, soll ihn sein Vorgesetzter angewiesen haben. Häufig hätten nur Kunden, die danach fragten, das Guthaben aufs Konto überwiesen bekommen, so der Ex-Vertriebsmitarbeiter.

Im Jahr 2021 leitete der Brancheninsider, der inzwischen die Firma verlassen hatte, Unterlagen, die ihm zugespielt worden seien, an die Staatsanwaltschaft Köln weiter.

„Die Ermittlungen wurden aufgenommen aufgrund eines Anfangsverdachts des Betruges zum Nachteil von Stromkunden durch Abrechnungsmanipulation und Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten Boni“, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft 2022 gegenüber dieser Redaktion.

Kein einfacher Sachverhalt. Im Sommer 2023 lag die Akte „mit weiteren Ermittlungsaufträgen“ bei der Polizei in Köln. Im November wartete die Staatsanwaltschaft auf eine „ergänzende Stellungnahme der Bundesnetzagentur sowie einer Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern.“
 
 
Ermittlungen gegen drei Unternehmen eingestellt

Die Ermittlungen erstreckten sich auf drei Unternehmen. Neben dem Leverkusener Energieanbieter Immergrün waren es Plusstrom – ein Vertrieb von „Fuxx-Die Sparenergie“ mit Sitz in Köln – und die Gesellschaft für Messdienstleistungen (GfM), die ihren Sitz auch in Köln hat.

Das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Leverkusener Strom- und Gasanbieter wegen des Anfangsverdachts des Betruges gemäß Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung sei eingestellt worden, teilt die Staatsanwaltschaft nun mit. „Die Ermittlungen haben nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht eines strafbaren Verhaltens der Verantwortlichen oder Mitarbeitenden des Strom- und Gaslieferanten im Zusammenhang mit den Vertragsgestaltungen des Unternehmens und deren Umsetzungen geführt.“ Entsprechendes gelte auch im Hinblick auf die anderen beiden Unternehmen.

Dienstag, 1.10.2024, 10:50 Uhr
Manfred Fischer
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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Energiediscounter ein
Kein hinreichender Verdacht auf Betrug mit Boni: Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen gegen den Energiediscounter Immergrün eingestellt.
„Abzocke als Geschäftsmodell“ – vor mehr als zwei Jahren berichtete der Westdeutsche Rundfunk unter diesem Titel über vermeintlich fragwürdige Praktiken von Energiediscountern im Umgang mit Boni von Kunden. Mehrerer Billiganbieter hätten Guthaben einfach für sich behalten, hieß es. Der Sender verwies auf tausende Dokumente, die er erhalten habe. Und er sprach mit Kunden.

Zu Wort kommen in dem Beitrag Kunden des Discounters Immergrün. In den meisten Fällen soll es sich um Unterlagen dieses Discounters gehandelt haben. Der WDR hatte Kunden gebeten, ihre Abrechnungen zu überprüfen, woraufhin diese bemerkten, dass Guthaben nicht ausgezahlt worden seien.

Auch äußerte sich ein ehemaliger Vertriebsmitarbeiter eines weiteren Unternehmens, das in dem Bericht erwähnt wird. Der Mann schilderte den Fall einer Rentnerin, die sich wegen einer Nachzahlung gemeldet hatte. „Die Nachzahlung muss die Kundin auf jeden Fall bezahlen, aber sag ihr auf keinen Fall, dass sie ein Guthaben hat“, soll ihn sein Vorgesetzter angewiesen haben. Häufig hätten nur Kunden, die danach fragten, das Guthaben aufs Konto überwiesen bekommen, so der Ex-Vertriebsmitarbeiter.

Im Jahr 2021 leitete der Brancheninsider, der inzwischen die Firma verlassen hatte, Unterlagen, die ihm zugespielt worden seien, an die Staatsanwaltschaft Köln weiter.

„Die Ermittlungen wurden aufgenommen aufgrund eines Anfangsverdachts des Betruges zum Nachteil von Stromkunden durch Abrechnungsmanipulation und Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten Boni“, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft 2022 gegenüber dieser Redaktion.

Kein einfacher Sachverhalt. Im Sommer 2023 lag die Akte „mit weiteren Ermittlungsaufträgen“ bei der Polizei in Köln. Im November wartete die Staatsanwaltschaft auf eine „ergänzende Stellungnahme der Bundesnetzagentur sowie einer Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern.“
 
 
Ermittlungen gegen drei Unternehmen eingestellt

Die Ermittlungen erstreckten sich auf drei Unternehmen. Neben dem Leverkusener Energieanbieter Immergrün waren es Plusstrom – ein Vertrieb von „Fuxx-Die Sparenergie“ mit Sitz in Köln – und die Gesellschaft für Messdienstleistungen (GfM), die ihren Sitz auch in Köln hat.

Das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Leverkusener Strom- und Gasanbieter wegen des Anfangsverdachts des Betruges gemäß Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung sei eingestellt worden, teilt die Staatsanwaltschaft nun mit. „Die Ermittlungen haben nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht eines strafbaren Verhaltens der Verantwortlichen oder Mitarbeitenden des Strom- und Gaslieferanten im Zusammenhang mit den Vertragsgestaltungen des Unternehmens und deren Umsetzungen geführt.“ Entsprechendes gelte auch im Hinblick auf die anderen beiden Unternehmen.

Dienstag, 1.10.2024, 10:50 Uhr
Manfred Fischer

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