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Bis zu 60 Prozent mehr erneuerbare Erzeugungsanlagen lassen sich in bestehende Verteilnetze integrieren, wenn sich diese aktiv an der statischen Spannungshaltung beteiligen.
Eine Möglichkeit zur weitergehenden Integration von Erneuerbare-Energie-Anlagen in vorhandene Netze ist die Einspeisung von Blindleistung in Abhängigkeit von der am Einspeisepunkt bestehenden Spannung durch diese Anlagen (so genannte Q(U)-Regelung). Inwiefern neue Anforderungen an Wechselrichter in der Niederspannung zur Integration zusätzlicher Erzeugungsanlagen in bestehende Verteilnetze beitrag
Freitag, 20.11.2015, 10:54 Uhr
Michael Pecka
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