VDEW (eu-flash) – In einem am 3. Mai eröffneten Vertragsverletzungs-Verfahren gegen Spanien rügt die EU-Kommission die kürzlich erfolgte Ausweitung der Befugnisse der spanischen Strom- und Gasregulierungsbehörde Comisión Nacional de Energía (CNE).
Strittig ist ein nach Bekannt werden der Übernahmepläne von Eon verabschiedetes Gesetz vom 24. Februar, durch das die CNE unter anderem einen Genehmigungsvorbehalt beim Erwerb von Beteiligungen über 10 % an spanischen Unternehmen erhält. Nach Ansicht der Kommission stellt das Gesetz eine unzulässige Beschränkung des Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit dar. Spanien hat nun zwe
Dienstag, 30.05.2006, 11:17 Uhr
Redaktion
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