Die spanische Regierung muss ihre Auflagen für die Übernahme der Endesa S.A. durch die Enel Energy Europe S.r.l. und die Acciona S.A. bis zum 10. Januar 2008 zurücknehmen.
Die Auflagen verstießen gegen Artikel 21 der Fusionskontrollverordnung, begründet die Europäische Kommission am 5. Dezember ihre Aufforderung. Zudem unterschieden sich die im Oktober von der Regierung in Madrid geänderten Auflagen nicht wesentlich von denen, die an die Endesa-Übernahme durch Eon geknüpft waren.Die Kommission führt als Begründung fünf Punkte an, die nicht mit den Gr
Mittwoch, 5.12.2007, 15:16 Uhr
Marlen Ristola
© 2024 Energie & Management GmbH