Die EU-Kommission hat entschieden, eine Klage gegen Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. Der Grund: Die Befugnisse des spanischen Regulators, Comision Nacional de Energie (CNE), behindern den freien Kapitalverkehr und verletzten damit die EU-Binnenmarktregeln (Artikel 56 und 43).
Im einzelnen geht es um die königliche Verordnung 4/2006 vom 24 Februar 2006, durch die der spanische Regulator Unternehmenszusammenschlüsse im Energiesektor, bei denen mehr als 10 % der Unternehmensanteile den Eigentümer wechseln (wie im Eon-Endesa-Fall), mit Auflagen versieht. Spaniens Argumente überzeugten nicht, so die EU-Kommission. Das Gesetz gehe über das hinaus, um ein Minimum an nation
Donnerstag, 25.01.2007, 09:36 Uhr
Rainer Lütkehus
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