Spanien hat die EU-vertragswidrigen Auflagen im Fall Eon-Endesa noch nicht aufgehoben. Die EU-Kommission möchte wissen warum und forderte Spanien am 31. Januar zu einer Erklärung auf.
Termin war bereits der 19. Januar. Es geht um Bedingungen, die die spanische Energieregulierungsbehörde (CNE) im Juli 2006 gestellt hatte, sowie weitere, die sie im November 2006 nachgeschoben hatte. Im Dezember 2006 hatte die EU-Kommission die Auflagen als unrechtmäßig erklärt, weil sie gegen Artikel 21 der EU-Fusionskontrollverordnung verstießen. Die Entscheidungen der EU-Wettbewerbsbehörde s
Donnerstag, 1.02.2007, 10:44 Uhr
Rainer Lütkehus
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