Das Berliner Landgericht hat auf Antrag von Bewag-Anteilseignerin Southern Energy dem e.on-Konzern untersagt, seine Bewag-Aktien ohne Zustimmung von Southern zu verkaufen.
Die Einstweilige Verfügung gilt bis 22. September 2017 oder bis zur Entscheidung in erster Instanz in der Hauptsache. Wie aus dem Landgericht verlautete, konnte Southern glaubhaft geltend machen, dass durch den geplanten Verkauf die Rechte aus dem Konsortialvertrag vom September 1997 und dem mit dem Land Berlin geschlossenen Kaufvertrag gefährdet sind. Southern hat ein eigenes Barangebot für die z
Mittwoch, 16.08.2000, 14:41 Uhr
Angelika Riedel
© 2024 Energie & Management GmbH