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Stromkunden haben auch bei der Erhöhung von Steuern und staatlichen Umlagen ein Sonderkündigungsrecht gegenüber ihrem Lieferanten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass Stromlieferanten dieses Kündigungsrecht nicht ausschließen dürfen. Das teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit, die in einem Verfahren gegen die Stromio GmbH den Sachverhalt klären ließ. „Erhöhen Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen, haben Kunden grundsätzlich
Donnerstag, 6.07.2017, 12:08 Uhr
Stefan Sagmeister
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