Das Amtsgericht Dresden hat dem am 13. Juni eingereichten Antrag der Solarwatt AG auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung zugestimmt und Rechtsanwalt Rainer M. Bähr zum vorläufigen Sachverwalter bestellt.
Wie Solarwatt mitteilte, waren der Antragsstellung intensive Gespräche mit Kapitalgebern vorausgegangen. Diskutiert wurde dabei ein bereits erstelltes Sanierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im Systembereich. "Da diese Gespräche aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Aktionäre über die Bedingungen der notwendigen Kapitalmaßnahmen nicht erfolgreich abgeschlossen werden
Donnerstag, 14.06.2012, 15:06 Uhr
Michael Pecka
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